Neuerungen und Wissenswertes ab April 2025

Ab April 2025 treten zahlreiche Neuerungen in verschiedenen Bereichen in Kraft. Von neuen Einkommensgrenzen für das Elterngeld bis hin zu Anpassungen bei der theoretischen Führerscheinprüfung – hier erfährst du, welche Neuerungen auf dich zukommen.

Einkommensgrenze für das Elterngeld wird gesenkt

Eltern, deren Kinder ab dem 1. April 2025 geboren werden, erhalten nur dann Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt 175.000 Euro nicht übersteigt. Die Regelung gilt sowohl für Paare als auch für getrennt lebende Eltern, wobei das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet wird. Für Alleinerziehende zählt das eigene Einkommen.

Neue Fragen für die Führerscheinprüfung

Ab dem 1. April wird der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung erneuert. Einige Fragen wurden entfernt, neue Fragen sind zugekommen. Die Änderungen betreffen unter anderem die Regeln beim Rechtsabbiegen, Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen sowie bestimmte Verkehrsschilder. Wer bald Prüfung hat, sollte sich mit dem neuen Katalog vertraut machen.

Testlauf für den Digitalen Fahrzeugschein beginnt

Ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung ist das Pilotprojekt für den digitalen Fahrzeugschein. Ab April können Autofahrerinnen und Autofahrer eine App testen, mit der du die „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ direkt auf dem Smartphone speichern und vorzeigen kannst. Dies soll das Verlustrisiko minimieren und somit den Alltag erleichtern.

Elektronische Patientenakte bald bundesweit verfügbar

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bei den gesetzlichen Krankenkassen könnte ab April bundesweit erfolgen. Der Test, der seit Januar in drei Regionen läuft, ist im Moment in der Auswertung. Ziel der ePA ist es, medizinische Dokumente wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde zentral zu speichern. Dadurch soll der Austausch zwischen Arztpraxen, Apotheken und weiteren Einrichtungen einfacher werden. Kassenpatientinnen und -patienten sollen die ePA automatisch erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Einige Krankenkassen haben dazu bereits ihre Versicherten informiert.

Darmkrebs: Frühere Kostenübernahme für Frauen bei der Vorsorge

Die gesetzlichen Krankenkassen passen die Altersgrenze für die Kostenübernahme der Darmkrebsvorsorge an. Bisher lag die Grenze für Männer bei 50 Jahren, für Frauen bei 55 Jahren. Ab April wird diese Ungleichbehandlung aufgehoben, sodass auch Frauen bereits ab 50 Jahren von der kostenfreien Vorsorge profitieren können. Darmkrebs ist nach aktuellen Daten eine der häufigsten Tumorerkrankungen in Deutschland.

Hermes erhöht die Preise

Wer ab April Pakete mit Hermes versenden möchte, muss sich auf höhere Preise einstellen. Das Unternehmen begründet die Preisanpassung mit gestiegenen Kosten und notwendigen Investitionen. Besonders betroffen sind Haustür-Lieferungen. Leichte Entlastungen gibt es jedoch für den Paketversand in Hermes-Paketshops – hier bleibt die Preiserhöhung moderater, und für ein L-Paket fällt der Preis sogar leicht.

Mehr Geld für’s Handwerk

In einigen Handwerksbranchen gibt es ab April höhere Löhne:

  • Bau: Löhne steigen im Westen um 4,2 %, im Osten um 5 %.
  • Elektro: Mindestlohn wird auf 14,41 Euro/Stunde angehoben.
  • Dachdecker: Ungelernte Kräfte erhalten 14,35 Euro, gelernte Kräfte 16 Euro/Stunde.
  • Gebäudereiniger: Der neue Mindestlohn beträgt 14,25 Euro, Glas- und Fassadenreiniger erhalten 17,65 Euro/Stunde

Leichter Surfen: Weniger Cookie-Banner

Nutzerinnen und Nutzer des Internets profitieren ab April von weniger störenden Cookie-Bannern. Künftig kannst du die Zustimmung zur Nutzung von Cookies dauerhaft speichern, so dass du nicht mehr bei jedem Besuch einer Webseite erneut eine Entscheidung treffen musst.

Diese Änderungen bringen zahlreiche Erleichterungen und Anpassungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Bleibe informiert und nutze die neuen Möglichkeiten, die ab April 2025 zur Verfügung stehen.

Falls du willst, kannst du dich auch nochmal über die Neuerungen im März 2025 informieren.